LKW + ANHÄNGER
Roter LKW beim Sonnenuntergang
Fahrschul LKW steht vor der Fahrschule Wollensak
Fröhlicher LKW-Fahrer mit Daumen hoch

UNKOMPLIZIERT DEN LKW FÜHRERSCHEIN MACHEN

Als Lastwagen- oder Traktorfahrer fährst du nicht nur große und schwere Kraftfahrzeuge, sondern trägst auch eine große Verantwortung. Unsere Experten bringen dir die Kenntnisse und Fähigkeiten zum Handling dieser großen Fahrzeuge bei. Es gibt verschiedene Führerscheinklassen mit denen man unterschiedliche Gespanne fahren darf:

  • C1 (mittelschwere Lkw)
  • C1E (mittelschwere Lastzüge)
  • C (schwerere Lkw) 
  • CE (schwere Lastzüge)
  • L
  • T

WIR FREUEN UNS AUF EUCH!

MINDESTALTER

  • Mindestalter: 18 Jahre

VORAUSSETZUNG

  • Vorbesitz: Führerscheinklasse B
  • Unterlagen: Biometrisches Lichtbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs

WAS DARF ICH FAHREN?

  • Kraftfahrzeuge über 3,5 t Gesamtmasse, aber nicht mehr als 7,5 t und zur Beförderung von max. 9 Personen inklusive Fahrer
  • Alle Anhänger bis max. 750 kg zulgelassene Gesamtmasse

AUSBILDUNG

  • Theorie: 12 Doppelstunden Theorie à 90 Minuten
  • Theorie bei Vorbesitz Klasse D1/D: 8 Doppelstunden Theorie à 90 Minuten
  • Praxis: Grundausbildung mit individueller Anzahl an Übungsfahrten + 5 Sonderfahrten

PRÜFUNG

  • Theorie: 30 Fragen
  • Praxis: 85 Minuten

GUT ZU WISSEN

  • Die Fahrerlaubnis ist befristet auf 5 Jahre
  • Fahrer, die die frühere Klasse 2 vor dem Stichtag 01.01.1999 erlangt haben, genießen Besitzstand, somit ist die Fahrerlaubnis bis zum 50. Lebensjahr gültig
  • Eingeschlossene Führerscheinklasse: AM, L

MINDESTALTER

  • Mindestalter: 18 Jahre

VORAUSSETZUNG

  • Vorbesitz: Führerscheinklasse C1
  • Unterlagen: Biometrisches Lichtbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs

WAS DARF ICH FAHREN?

  • Kombination aus Kraftfahrzeuge der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg. zugelassene Gesamtmasse
  • Mit Anhänger maximal zulgelassene Gesamtmasse 12 t

AUSBILDUNG

  • Theorie: nicht erforderlich
  • Praxis: Grundausbildung mit individueller Anzahl an Übungsfahrten + 5 Sonderfahrt

PRÜFUNG

  • Theorie: keine erforderlich
  • Praxis: 85 Minuten

GUT ZU WISSEN

  • Die Fahrerlaubnis ist befristet auf 5 Jahre
  • Fahrer, die die frühere Klasse 2 vor dem Stichtag 01.01.1999 erlangt haben, genießen Besitzstand, somit ist die Fahrerlaubnis bis zum 50. Lebensjahr gültig
  • Eingeschlossene Führerscheinklasse: AM, L, BE

MINDESTALTER

  • Mindestalter: 21 Jahre oder 18 Jahre mit einer anerkannten Berufsausbildung oder als Führer von Einsatzfahrzeugen

VORAUSSETZUNG

  • Unterlagen: Biometrisches Lichtbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs
  • Vorbesitz: Führerscheinklasse B

WAS DARF ICH FAHREN?

  • Kraftfahrzeuge über 3,5 t Gesamtmasse und zur Beförderung von max. 9 Personen inklusive Fahrer
  • Alle Anhänger bis max. 750 kg zulgelassene Gesamtmasse

AUSBILDUNG

  • Theorie: 16 Doppelstunden Theorie à 90 Minuten
  • Theorie bei Vorbesitz Klasse C1 oder D1: 10 Doppelstunden Theorie à 90 Minuten
  • Theorie bei Vorbesitz Klasse D: 8 Doppelstunden Theorie à 90 Minuten
  • Praxis: Grundausbildung mit individueller Anzahl an Übungsfahrten + 10 Sonderfahrten
  • Praxis bei Vorbesitz Klasse C1: Grundausbildung mit individueller Anzahl an Übungsfahrten + 5 Sonderfahrten

PRÜFUNG

  • Theorie: 37 Fragen
  • Praxis: 85 Minuten

GUT ZU WISSEN

  • Die Fahrerlaubnis ist befristet auf 5 Jahre
  • Fahrer, die die frühere Klasse 2 vor dem Stichtag 01.01.1999 erlangt haben, genießen Besitzstand, somit ist die Fahrerlaubnis bis zum 50. Lebensjahr gültig
  • Eingeschlossene Führerscheinklasse: C1

MINDESTALTER

  • Mindestalter: 21 Jahre oder 18 Jahre mit einer anerkannten Berufsausbildung oder als Führer von Einsatzfahrzeugen

VORAUSSETZUNG

  • Vorbesitz: Führerscheinklasse C
  • Unterlagen: Biometrisches Lichtbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs

WAS DARF ICH FAHREN?

  • Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C über 3,5 t Gesamtmasse und zur Beförderung von max. 9 Personen inklusive Fahrer
  • Alle Anhänger bis max. 750 kg zugelassene Gesamtmasse

AUSBILDUNG

  • Theorie: 10 Doppelstunden Theorie à 90 Minuten
  • Praxis: Grundausbildung mit individueller Anzahl an Übungsfahrten + 10 Sonderfahrten

PRÜFUNG

  • Theorie: 37 Fragen
  • Praxis: 85 Minuten

GUT ZU WISSEN

  • Die Fahrerlaubnis ist befristet auf 5 Jahre
  • Fahrer, die die frühere Klasse 2 vor dem Stichtag 01.01.1999 erlangt haben, genießen Besitzstand, somit ist die Fahrerlaubnis bis zum 50. Lebensjahr gültig
  • Eingeschlossene Führerscheinklasse: C1E, BE, T

MINDESTALTER

  • Mindestalter: 16 Jahre

VORAUSSETZUNG

  • Unterlagen: Biometrisches Lichtbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs

WAS DARF ICH FAHREN?

  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bbH bis 40 km/h – mit Anhänger darf aber nur 25 km/h gefahren werden
  • Landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen/Futtermaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge inkl. Anhänger bis 25 km/h

AUSBILDUNG

  • Theorie: 14 Doppelstunden Theorie à 90 Minuten
  • Theorie bei Vorbesitz einer Klasse: 8 Doppelstunden Theorie à 90 Minuten

PRÜFUNG

  • Theorie: 30 Fragen
  • Theorie bei Führerscheinerweiterung: 20 Fragen

GUT ZU WISSEN

  • Die Fahrerlaubnis ist unbefristet
  • Das Fahrscheindokument muss nach15 Jahren verlängert werden

MINDESTALTER

  • Mindestalter: 16 Jahre (nur Zugmaschinen, die eine Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h), 18 Jahre (Zugmaschinen und selbstfahrende Maschinen, die eine Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 60 km/h haben)

VORAUSSETZUNG

  • Unterlagen: Biometrisches Lichtbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs

WAS DARF ICH FAHREN?

  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h mit Anhänger
  • Landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h mit Anhänger

 

AUSBILDUNG

  • Theorie: 18 Doppelstunden Theorie à 90 Minuten
  • Theorie bei Vorbesitz einer Klasse: 12 Doppelstunden Theorie à 90 Minuten
  • Praxis: Grundausbildung mit individueller Anzahl an Übungsfahrten

PRÜFUNG

  • Theorie: 30 Fragen
  • Theorie bei Führerscheinerweiterung: 20 Fragen
  • Praxis: 70 Minuten

GUT ZU WISSEN

  • Die Fahrerlaubnis ist unbefristet
  • Das Fahrscheindokument muss nach 15 Jahren verlängert werden
BKF

Weiterbildungen für Berufskraftfahrer gemäß BKrFQG

GEMÄß DEM BERUFSKRAFTFAHRER-QUALIFIKATIONS-GESETZ (BKrFQG) SIND ALLE BUS- UND LKW-FAHRER DAZU VERPFLICHTET ALLE 5 JAHRE AN EINER WEITERBILDUNG TEILZUNEHMEN.

Diese Regelung betrifft Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE unterwegs sind. Wir vermitteln dir die geforderten Lerninhalte des BKrFQG und wenden diese praxisnah an, – so erlangst du blitzschnell und souverän deine berufliche Weiterbildung.

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PS: VIEL SPASS

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